
Die Umsetzung der RED II in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union soll bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. Ein Teil dieser Umsetzung betrifft die Implementierung von Herkunfts- (RED II Art 19) und Nachhaltigkeitsnachweissystemen (REDII Art 25ff) erneuerbarer Energieträger im Bereich Strom, Gas, Kälte und Wärme.
Auch die Thematik eines integrierten Gasmarktes gewinnt immer mehr an Bedeutung. Allerdings ist bisher unklar, wie Herkunfts-und Nachhaltigkeitsnachweise bei der Konversion von einem zu einem weiteren Energieträger (z.B. Power to Gas) gehandhabt werden sollen.
Zur Lösungsfindung dieser ambitionierten Ziele berät und unterstützt die dena im Rahmen des EU REGATRACE Projekts die verschiedenen Zielländer bei der Implementierung eines Herkunftsnachweissystems.
Das EU REGATRACE Projekt profitiert von denas jahrelanger Erfahrung in der Nachweisführung. So betreibt die dena u.a. das Biogasregister Deutschland zur Nachweisführung von Biomethan und Speichergas seit 2011. Des Weiteren ist die dena ein aktives Mitglied in zahlreichen Konsortien (z.B. CEN Standard, FaStGo, ERGaR, etc.), die sich mit Themen hinsichtlich der Nachweisführung erneuerbarer Gase befassen.
Das Projekt beteiligt sich am Aufbau und der Inbetriebnahme von Nachweisregistern für Biomethan- und andere Erneuerbare Gase in den jeweiligen Zielländern. Diese sind essentiell für einen funktionierenden und vertrauensvollen Handel mit grünen Gasen. Das EU REGATRACE Projekt forciert somit die Transformation des Gassektors hin zu mehr Nachhaltigkeit. Außerdem entwickelt es Verifizierungsstandards für neu entstehende Märkte. Für Power-to-Hydrogen/ synthetisches Methan geht es dabei über die üblich behandelten RED II Kriterien wie Erneuerbarkeit, Zusätzlichkeit, zeitliche und geographische Korrelation hinaus.
Im Rahmen von REGATRACE D4.1. wurden Verifizierungsleitfäden für erneuerbaren Wasserstoff und bio-LNG in Hinblick auf die Ausstellung von Herkunftsnachweisen und Nachhaltigkeitsnachweisen entwickelt. Hierbei geht der Report insbesondere auf die erneuerbaren Strombezugskriterien für RFNBOs laut RED II Art 27 ein, wie bspw. Zusätzlichkeit, zeitliche und geographische Korrelation.
Guidelines for the Verification of Cross-Sectoral Concepts (PDF auf regatrace.eu, 1,9 MB)
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